Prüfung

Die Prüfung zum staatlichen Fischereischein in Thüringen

Die Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung

Voraussetzung ist der Nachweis der Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung.

Der Prüfungsteilnehmer muss sich zur Prüfung bei der zuständigen Fischereibehörde in Jena oder im Amtsbereich seines Wohnsitzes anmelden.

Die Anmeldung erfolgt mit einem vorgeschriebenen Antragsformular und Vorlage des Teilnahmenachweises am Lehrgang. Dabei ist die Prüfungsgebühr zu entrichten. (Für alle Teilnehmer am Lehrgang und der Prüfung in Jena ist die Anmeldung zur Prüfung mit dem Bescheid der Fischereibehörde zur Teilnahme am Lehrgang bereits erfolgt. Der Nachweis der Lehrgangsteilnahme erfolgt mit dem Anwesenheitsnachweis.)

Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung in Jena bei Hauptwohnsitz in einem anderen Amtsbereich ist die Zustimmung der zuständigen Fischereibehörde. Sie ist vom Prüfungsteilnehmer vorzulegen.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung erfolgt schriftlich unter Aufsicht.

Der Prüfling erhält einen Prüfungsfragebogen mit je 10 Fragen zu den 6 Lehrgebieten. Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zu jeder Frage sind drei Alternativantworten angegeben. Nur eine Antwort ist zutreffend.

Die Dauer der Prüfung beträgt maximal 90 min.

Jede richtige Antwort ergibt einen Punkt.

Bewertung des Prüfungsergebnisses erfolgt mit „bestanden” oder „nicht bestanden”.

Bei nicht bestandener Prüfung ist einen Wiederholungsprüfung möglich.

Bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung muss erneut an einem Lehrgang teilgenommen werden.

Die Prüfungsfragen

Grundlage der Prüfung ist ein von der Oberen Fischereibehörde vorgegebener zentraler Fragenpool mit 100 Fragen zu je 6 Fachgebieten (Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fachkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur- und Tierschutz und Gesetzeskunde).