Wer in Deutschland Fische fangen will, braucht den Staatlichen Fischereischein. Für die Erlangung muss zuvor die staatliche Fischerprüfung vor der zuständigen Unteren Fischereibehörde abgelegt werden. Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung voraus.

Eine Ausnahme bildet der Touristenfischereischein, der auf Antrag für den Zeitraum von drei Monaten in der Kommune ausgestellt werden kann, in deren Zuständigkeitsgebiet der Antragstellende wohnt oder in deren Gewässern er angeln möchte.

Darüber hinaus kann derzeit Kindern im Alter von 8 – 14 Jahren jährlich der Jugendfischereischein ohne Fischerprüfung auf Antrag ausgestellt werden, wobei diese Kinder nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln dürfen.

In unserer Fischerschule konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Vermittlung des erforderlichen Wissens zur Ablegung der Fischerprüfung und der praktischen Fähigkeiten, um erfolgreich angeln zu können.